Erbrecht
Das Erbrecht behandelt Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit dem Ableben eines Menschen auftreten.
Vor dem Erbfall
Den Übergang und die Verteilung des Vermögens kann und sollte man als künftiger Erblasser konkret und nach den eigenen Wünschen gestalten. Damit der letzte Wille aber tatsächlich richtig und auch in rechtlich zulässiger Weise umgesetzt wird, empfiehlt sich hier eine eingehende rechtliche Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt. Mit einem klar formulierten Testament lassen sich später unter anderem Auslegungsstreitigkeiten unter den Miterben vermeiden.
Nach dem Erbfall
Wenn Sie Erbe geworden sind, unterstützen wir Sie u.a.
- bei dem Erbscheinsverfahren
- bei der Bewertung des Erbes (speziell bei der Bewertung einer Immobilie im Erbfall) und
- bei der Auseinandersetzung mit Miterben oder Pflichtteilsberechtigten.
Wenn Sie Pflichtteilsberechtigter sind, unterstützen wir Sie bei der Geltendmachung von Auskünften und bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche
In einem Erstgespräch klären wir, wie wir für Sie tätig werden können und wie Sie Ihre Forderungen und Ansprüche durchsetzen können. Natürlich werden dabei Ihre individuellen Bedürfnisse und Probleme berücksichtigt. Bitte haben Sie Verständnis, dass für eine solche Erstberatung Kosten entstehen. Gerne können Sie einen persönlichen oder telefonischen Termin für eine Erstberatung vereinbaren.
Die folgenden Schritte sollen eine erste Orientierungshilfe für Sie sein.
Ausstellung eines Totenscheins
Anzeige des Todesfalles
- Personalausweis
- Totenschein
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde (sofern der Erblasser verwitwet bzw. geschieden war, Sterbeurkunde des Ehepartners bzw. rechtskräftiges Scheidungsurteil)
Regelung der Beisetzung
Kosten der Bestattung
Ablieferung von Testamenten
Benachrichtigung von Versicherungen
Beantragung eines Erbscheins
Der Erbe ist stets Antragsberechtigt für die Erteilung eines Erbscheins. Daneben können auch Testamentsvollstreckter sowie auch Nachlassgläubiger einen Erbschein beantragen. Zuständig für die Erteilung eines Erbscheins ist das Nachlassgericht, in dessen Bezirk der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt zum Todeszeitpunkt hatte.
Neben einer Sterbeurkunde des Erblassers sind ggf. auch weitere Unterlagen wie z.B. Heiratsurkunden oder Sterbeurkunden von Personen, die als Erben berufen wären, wenn sie den Erbfall erlebt hätten. Im Regelfall ist durch eidesstattliche Versicherung nachzuweisen, dass die gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen. Die eidesstattliche Versicherung kann vor einem Notar oder dem Nachlassgericht (kostengünstiger) abgegeben werden.